Schwerpunkt

Verwaltungsrecht

Für die Tätigkeit der öffentlichen Hand gilt Sonderrecht. Wenn der Staat handelt wie Privatunternehmen, steht er zu diesen im Wettbewerb. Dieser Wettbewerb stellt für kommunale Eigenbetriebe und -gesellschaften, insbesondere in den Bereichen Gesundheitswesen, Wohnungswirtschaft und Wirtschaftsförderung, eine wirtschaftliche und juristische Herausforderung dar.

Bei der Planung und Realisierung städtebaulicher Projekte und Entwicklungen, in Fragen der kommunalen Zusammenarbeit, der Aufgabenprivatisierung, der Wirtschaftsförderung und der Vergabe öffentlicher Aufträge besteht juristischer Beratungsbedarf. Die erweiterten Möglichkeiten einer „public private partnership“ sollten genutzt werden.
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Ansprechpartner im Verwaltungsrecht

Steffen Ihrig

Steffen Ihrig

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dr. Lukas Beck

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