Schwerpunkt
Vergaberecht
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung der öffentlichen Auftraggeber bei der Ausschreibung, Auswahl der Bieter und Wertung der Angebote ist aufgrund der sich rasch fortentwickelnden Rechtsprechung der Vergabekammern und Vergabesenate sowie wegen der Komplexität des Rechtsgebietes unverzichtbar. Immer häufiger führen Fehler im Ausschreibungsverfahren zu Vergabenachprüfungsverfahren. Die Zuschlagserteilung kann sich dadurch um Monate verzögern. Hier begleiten wir regelmäßig zahlreiche Auftraggeber der öffentlichen Hand.
Ebenfalls notwendig ist die rechtliche Beratung von Bietern, die sich um öffentliche Aufträge bemühen. Wir beraten Bieter von Anfang an bei der Erstellung des Angebots, der Ermittlung von Vergabeverstößen, der Erfüllung der Rügepflicht sowie der Durchführung von Vergabenachprüfungsverfahren.
Referenzen im Bereich Vergaberecht
Tätigkeit Esper Ihrig & Partner
Projektbegleitende Rechtsberatung des Bauherrn von der Vergabe bis hin zur gerichtlichen Vertretung bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen und der Abwehr von Vergütungsansprüchen.
Tätigkeit Esper Ihrig & Partner
Rechtsberatung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs für die Anschaffung eines Informationssystems.
Tätigkeit Esper Ihrig & Partner
Außergerichtliche Beratung einer Ingenieurgesellschaft im Rahmen eines VOF-Verfahrens.
Tätigkeit Esper Ihrig & Partner
Projektbegleitende Beratung eines öffentlichen Auftraggebers bei mehreren Bauabschnitten von der Vergabe bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Mängelansprüchen und Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche.
Tätigkeit Esper Ihrig & Partner
Beratung eines Projektbeteiligten im Zusammenhang mit der Vergabe weiterer Planungsleistungen (u.a. auch städtebauliche Leistungen) im Bereich des Bahnhofumfeldes.