Schwerpunkt

Staatshaftungsrecht

Die hoheitliche Tätigkeit insgesamt, insbesondere die Bauleitplanung und Anlagengenehmigung, aber auch die Straßenunterhaltung, ist haftungsträchtig. Die öffentliche Hand sieht sich deshalb regelmäßig bei ihrer Aufgabenerfüllung Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüchen ausgesetzt.


Auf dem Gebiet des Staatshaftungsrechts unterhalten wir traditionell enge Beziehungen zur öffentlichen Hand. Wir beraten und vertreten Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts insbesondere in Amtshaftungsprozessen, in Fragen der Enteignungsentschädigung sowie in Zusammenarbeit mit einer Gemeindehaftpflichtversicherung auf dem Gebiet der Verkehrssicherungspflichtverletzungen.

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Ansprechpartner im Staatshaftungsrecht

Steffen Ihrig

Steffen Ihrig

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dr. Lukas Beck

Dr. Lukas Beck

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Martin Sticker, LL.M.

Martin Sticker, LL.M.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Jessica Niess

Jessica Niess

Rechtsanwältin

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