Schwerpunkt
Staatshaftungsrecht
Die hoheitliche Tätigkeit insgesamt, insbesondere die Bauleitplanung und Anlagengenehmigung, aber auch die Straßenunterhaltung, ist haftungsträchtig. Die öffentliche Hand sieht sich deshalb regelmäßig bei ihrer Aufgabenerfüllung Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüchen ausgesetzt.
Auf dem Gebiet des Staatshaftungsrechts unterhalten wir traditionell enge Beziehungen zur öffentlichen Hand. Wir beraten und vertreten Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts insbesondere in Amtshaftungsprozessen, in Fragen der Enteignungsentschädigung sowie in Zusammenarbeit mit einer Gemeindehaftpflichtversicherung auf dem Gebiet der Verkehrssicherungspflichtverletzungen.