Schwerpunkt
Handels-, Gesellschafts- und Vertragsrecht
Wir beraten mittelständische Unternehmen bei der Rechtsformwahl, der Konzeption und rechtlichen Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Gesellschafterbeschlüssen. Wir beraten und vertreten Sie auch im Rahmen von Gesellschafterauseinandersetzungen und bei der Gestaltung von Unternehmensnachfolgen.
Nicht zuletzt aufgrund der langjährigen Notartätigkeit verfügen unsere „Gesellschafts- und Vertragsrechtler“ über ein hohes Know-how bei der Vertragsgestaltung im Bereich des Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts, somit in Rechtsbereichen, die für Unternehmen mehr denn je von großer Bedeutung und Wichtigkeit sind. Wir begleiten unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekten die Vorbereitung, vertragliche Begutachtung und Abwicklung von Unternehmensgründungen, Unternehmens- und Gesellschaftsverkäufen und gesellschaftsrechtlichen Umwandlungen.
Wir verfügen darüber hinaus über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen bei der Gestaltung von Verträgen im Anlagenbau und anderen Sektoren.